Ausstellungsdatum
[1298 vor Juli].
Zur Datierung vgl. UB. Straßburg 2, 168
zu Nr. 212.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Rudolf der Spiser von Kiburg verpflichtet sich gegenüber dem Meister, dem Rat und der Stadt Straßburg, [die Schlichtung] einzuhalten, die sein Herr, Herzog [Albrecht I. von Österreich], zwischen der Stadt einerseits und ihm anderseits verabredet hat. Die Stadt soll Rudolf ihre Urkunde zuschicken, auf Grund derer er und seine Helfer sich an Leben und Besitz ungefährdet von der Stadt und deren Helfern bewegen können, ebenso wie die Stadt und deren Helfer vor Rudolf und seinen Helfern [durch diese Urkunde] geschützt sind. Dann wird er Hartmann von Schönau aus der Bürgschaft in Höhe von 30 Mark entlassen, ebenso wie dann Nibelung von Laubgassen [wahrscheinlich Rudolfs Bürge für die Stadt] frei sein soll. Da Rudolf kein eigenes Siegel besitzt, bittet er den Straßburger Bürger Konrad Wernher von Hattstadt, vor dem er sich zur Einhaltung dieser Abmachung verpflichtet hat, die Urkunde zu besiegeln. Dieser gibt eine entsprechende Erklärung ab. --
Literatur
UB. Straßburg 2, 168 Nr. 212 ; ZU. 13, 110 Nr. 2540a.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40483