1290 Februar 14

Zugangsnummer

N 433 (1207 a)

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1290 Februar 14
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Bemerkungen:
Demuth, die Herrin von Drachenfels, beurkundet, daß sie ihr bei den Deutschherren gelegenes Haus den Deutschordensbrüdern als Seelgerätsstiftung überlassen hat. Das geschah mit Einwilligung Bruder Konrads von Feuchtwangen und der Brüder des Deutschordenshauses von Weißenburg unter der Bedingung, daß der Komtur und die Brüder das Haus so einträglich wie möglich als Zinslehen ausgeben und das unter keinen Umständen unterlassen. Auch wenn sie das Haus selber behalten, auf jeden Fall sollen die Brüder von dem Zins oder dem Haus künftig jedes Jahr am 22. Dezember 5 Schillinge (rᷝvuf zillen</i>) Pfennige zur Verpflegung mit Kost und Wein um Bruder Rudolfs willen erhalten und sollen Vigilien und Seelenmessen singen. Danach am Mittwoch nach Lätare sollen sie nochmals 5 Schillinge Pfennige von dem Zins oder dem Haus erhalten und dann Frau Demuths, ihres Mannes Herrn Konrads, ihres Vaters Herrn Rudolfs und ihrer Mutter Elisabeths Jahrzeiten mit Vigilien und Seelenmessen begehen. Wer sich nicht an die Abmachung hält, verfällt Gottes Bann und der ewigen Verdammnis. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50447