Ausstellungsdatum
1298 Juli 2.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Heinrich Schörli, Schultheiß zu Basel in Vertretung Peters des Schalers, Ritters von Basel, beurkundet, daß vor ihm im Gericht Bruder Burkard von Altkirch, Laienbruder und Schaffner des Klosters an den Steinen außerhalb der Stadt Basel [St. Maria Magdalena] in Vertretung von Priorin und Konvent dieses Klosters mit Johann Schnetzer dem Wechsler und dessen Sohn Heinrich, Bürgern von Basel, folgendes vereinbarte: Johann und Heinrich haben für 14 Schillinge Pfennige, die sie von einem vom Kloster als Zinslehen erhaltenem Rebstück als Zins und Ehrschatz schuldig waren, und dafür, daß die Frauen sie ewig in ihr Gebet einschließen werden, dem Kloster eine Wasserleitung rᷝ(ein ewigen rvnſ),</i> 2 Fuß breit und tief, durch ihre [Johanns und Heinrichs] Wiese im Bann von Klein-Basel neben der Wiese des Klosters eingeräumt, um diese Wiese künftig zu bewässern. Beide Schnetzer versprechen Bruder Burkard für sich und ihre Nachkommen, die Abmachung einzuhalten und weder selbst noch durch andere etwas dagegen zu unternehmen. Sie werden im Notfall dem Kloster die Wasserleitung rechtlich schützen rᷝ(ze werende).</i> Die Verhandlung geschah mit allem nach Recht und Gewohnheit zu beobachtenden Sicherungen. Der Vertrag wurde rechtmäßig vor Gericht von allen anerkannt, die anwesend waren und befragt wurden. --
Literatur
BU. 3, 222 Nr. 418.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40485