Seifrid der Frumeſel / von Scherdinge an Chloſter / ze Furſtencelle - 1296 Mai 1

Zugangsnummer

2413

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Empfänger
Chloſter / ze Furſtencelle
Ausstellungsdatum
1296 Mai 1
Ausstellungsort
Mitsiegler
meinem Jnſigel
Weitere Personen
Charleins, Chvnrat / von Poppenperig, Chvnrats, dev Charleins chint / von Poppenperig, Hainreich / von Malgozzing, Hainrichen / von Sigenhaim / von vttlawe / hern Liewharts ſvn, Ottleins, vlrich von Peterſhaim
Bemerkungen:
Seifrid der Frumesel von Schärding beurkundet, daß die Kinder Karleins von Poppenberg [Ottlein, Ulrich, Karlein und Konrad], seine Eigenleute, ihr Recht an dem Lehen zu rᷝGurlai,</i> das ihr Lehen von Heinrich von Singham von Uttlau, dem Sohn Herrn Liebharts, war, diesem aufgegeben haben. Heinrich von Singham hat um seines, seiner Vorfahren und Nachkommen Seelenheils willen, das Eigentumsrecht dem Kloster Fürstenzell geschenkt, dem die Kinder ihre [Lehns-]Rechte bereits für 20 Pfund Passauer Pfennige verkauft hatten. Dieses Geschäft ist mit Seifrids, der Kinder und deren [Bd. 3 S. 493 Z. 11-12] genannten rᷝvreunt</i> Zustimmung geschehen, da ihnen [den Kindern] der Verkaufsertrag [vom Kloster] anderswo angelegt ist. Da Heinrich von Singham noch Junker ist und kein eigenes Siegel besitzt, siegelt Seifrid auf dessen, der Kinder und deren rᷝvreunt</i> Bitte die Urkunde. -- Verhältnis der Urkunde Corpus Nr. 1248 und Nr. 2413 zueinander: Der in Corpus Nr. 1248 genannte Heinrich von Singham, Herrn Ottachers Sohn, ist nicht mit dem in dieser Urkunde genannten Heinrich, von Uttlau, Herrn Liebharts Sohn, identisch. Aus der Zeugenliste der noch zu druckenden Urkunde 1298 Februar 23-März 1 (München HpSA. [Kl. Fürstenzell Urk. Nr. 80]) geht hervor, daß Heinrich von Singham, Herrn Liebharts Sohn, einen Vetter Heinrich von Singham besitzt. Entweder haben beide Vettern an dem Lehen Anteile besessen, oder aber das Kloster hielt es aus Sicherheitsgründen für notwendig, auch von dem anderen Heinrich von Singham eine Urkunde zu erhalten. --
Literatur
MB. 5, 36 f. Nr. 37.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30774