1297 November 11.

Zugangsnummer

2836

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Austellungsort:

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1297 November 11.
Ausstellungsort
Kloster Wessobrunn
Bemerkungen:
Konrad der Kastner zu Friedberg beurkundet, daß seine verstorbene Ehefrau Irmgard um ihres Seelenheils willen dem Kloster Wessobrunn für die Beerdigung ein Rind vermacht hat. Diese Stiftung darf nicht erlöschen, und es sollen davon als Zins alljährlich 5 Vierdung Wachs entrichtet werden. Der Aussteller überläßt das Rind Konrad dem Fleischheckel dem Alten von Friedberg und dessen Erben mit der Auflage, daß die Stiftung in seinen Händen nicht erlöschen darf und die Wachsabgabe entrichtet wird. Wenn Konrad oder seine Erben in Not geraten, so daß sie das Rind nicht mehr erhalten können oder wollen, so müssen sie dem Kloster dafür 12 Schillinge kurzer Augsburger Pfennige zahlen oder ein Rind stellen, das vom Kloster dafür akzeptiert wird. Der Zins ist zu Martini zu entrichten. Bei Zinsversäumnis kann das Kloster das Rind einziehen und jemand anderem übergeben. -- München HpSA. (früher: Gericht Friedberg Fasc. 36 [Kloster Wessobrunn'sche Güter Fasc. 1], jetzt: Kl. Wessobrunn Nr. 45).
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40288