graue Henrich von veldentze - 1294 April 12.

Zugangsnummer

1936

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1294 April 12.
Ausstellungsort
Mitsiegler
vnſer ingeſigele
Weitere Personen
burger von Slezſtat, burger von Slez- ſtat
Bemerkungen:
Graf Heinrich von Veldenz beurkundet, daß er in der Streitsache wegen des Ladehofs [Gerichtshof] zu Schlettstadt zwischen den Stubenweg von Straßburg und ihren Genossen einerseits und den Bürgern von Schlettstadt andrerseits von beiden Parteien zum Übermann berufen wurde, nachdem die beiderseitigen Ratleute keine Einigkeit hatten erzielen können. Er fällt folgenden Schiedsspruch: 1. Die Schlettstädter sind von der Anschuldigung frei, ohne daß sie ihr Recht den Stubenweg beweisen müssen, weil darüber weder Urkunden noch Handfesten vorliegen. 2. Bürger von Schlettstadt, die von den Stubenweg vor Gericht gefordert werden, sollen sich dem Gericht stellen. 3. Dies alles [Rechtsnachweis und Klagen] muß bis zum 12. Juni 1294 erfolgt sein. Darnach sind die Schlettstädter von allen Forderungen [der Stubenweg] frei. --
Literatur
Schlettstadter Stadtrechte (= Oberrh. Stadtrechte III 1, 1) 17 Nr. 8.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30285