Ausstellungsdatum
1299 Mai 31.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Herbrand und Eberhart von Metnitz, ihre Kinder und Erben beurkunden, daß Bischof Heinrich von Gurk [früher Bischof von Lavant] wegen seiner Wahl zum Bischof von Gurk mit Zustimmung und auf Bitte der Aussteller Wulfing von Stubenberg, den Prior von Friesach, statt seiner als Untersucher rᷝ(ervarer)</i> aller Streitsachen zwischen den Metnitzern und dem Bistum Gurk eingesetzt hat, wie es früher urkundlich festgelegt worden ist. Er soll die Untersuchung gemeinsam mit dem Vitztum Rudolf von Friesach führen. Wenn Wulfing zu einem Kapitel außer Landes reisen muß, so soll unterdessen der stellvertretende Subprior zu Friesach gemeinsam mit Rudolf die Untersuchung führen. Verläßt Wulfing Friesach für immer, so soll sein Nachfolger gemeinsam mit dem Vitztum die Untersuchung aller der Streitsachen führen, die früher in der Urkunde der beiden Parteien fixiert worden sind. Dabei bleiben in anderen Urkunden festgelegte Rechte und Verpflichtungen unberührt. -- Vgl. Corpus Nr. 3040, 3041. --
Literatur
MDC. 6, 297 f. Nr. 440.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40835