Ausstellungsdatum
1297 November 29.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Konrad von Schrotzhofen beurkundet, daß er den Weingarten zu Winzer oberhalb der Kirche, sein rechtmäßiges Eigen, mit allem Zubehör auf den Rat seiner Verwandten rᷝ(frivnt)</i> dem [Katharinen-]Spital zu Regensburg verkauft hat. Weder er noch einer seiner gegenwärtigen oder künftigen Erben sollen daran Ansprüche haben oder erlangen. Etwaige Ansprache auf den Weingarten soll Konrad ohne Unkosten für das Spital abwehren. Er wird entsprechend dem Eigentumsrecht für den Besitz rᷝgewer</i> des Spitals gegenüber allen Leuten sein, mit Ausnahme des Herzogs Rudolf [I.] von Bayern und der Brüder Otte und Hiltwin von Krondorf. Als Bürgen für die Einhaltung hat er neben sich Heinrich von Parsberg und seinen Schwager Konrad von Hauzendorf gesetzt. Bei einer etwaigen Ansprache sollen die Spitalsbrüder zunächst Konrad mahnen, der sich sofort 14 Tage lang ohne Unkosten für das Spital um die Beilegung mühen soll. Geschieht dies nicht, so muß er in der Regensburger Vorstadt 14 Tage lang Einlager halten. Gelingt ihm auch in dieser Zeit die Beseitigung der Ansprache nicht, so können die Brüder Heinrich von Parsberg mahnen, der mit Konrad zusammen 14 Tage Einlager halten soll, oder, falls er verhindert ist, ein rittermäßiger Knecht statt seiner. Ist auch in dieser Frist die Ansprache nicht erledigt, so kann das Spital auch Konrad von Hauzendorf zum Einlager auffordern. Alle drei sollen nicht eher frei kommen, bis die Ansprache auf den Weingarten beigelegt ist. Alle dem Spital dabei erwachsenden Unkosten werden die 3 Bürgen ohne Widerspruch ersetzen. -- Regensburg, Archiv des Katharinenspitals.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40303