Ausstellungsdatum
1295 April 2
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Johannes, der Herr von Lichtenberg [Els.], und seine Ehefrau Adelheit von Werdenberg beurkunden, daß sie die im folgenden aufgeführten Einkünfte von Gütern an Graf Egen von Freiburg für 270 Mark reinen vollwichtigen Silbers Straßburger Währung verkauft haben. Sie versichern, daß sie die Kaufsumme erhalten und zu ihrem und ihrer Kinder Nutzen verwendet haben. Sie geloben, dem Grafen Egen das Verkaufte als Eigen, das Erbe als Erbe gegen jedermann nach geltendem Recht zu verbürgen. Frau Adelheit hat eidlich auf alles Recht an dem verkauften Besitz verzichtet, sei es Wit\tumsrecht oder sonstiges gewesen. Beide urkundenden Eheleute verzichten auf alle rechtlichen Möglichkeiten, mit denen sie oder ihre Erben den Verkauf anfechten könnten; Frau Adelheit verzichtet zusätzlich auf allen Rechtsschutz, der ihr als Frau gesondert zustünde. Die an Graf Egen verkauften Einkünfte und Besitzungen sind folgende: 60 Viertel Roggenabgaben vom Zehnten der Aussteller auf dem [Bd. V, S. 509 Z. 3 u. 23 ff.] beschriebenen Gut, weitere Zinsleistungen, die in den dort gelegenen Hof entrichtet werden, sowie der Hof selbst mit allem Recht, das die Aussteller selber dort hatten, ausgenommen jedoch das Recht zur Besetzung der Kirchenstelle; ferner zwei Fuder Weingülte, fünf Schillinge Pfenniggülte und Abgaben von zwei Vierteln Nüsse und zehn Kapaunen, ihren Hof zu Willingeshusen [wohl Wilshausen b. Hochfelden, Els.] und die dorthin gehörigen 60 Viertel Roggenabgabe, die die Aussteller auf dem [S. 509 Z. 23 ff.] beschriebenen Gut von Eberhart Durre von Hüneburg gekauft hatten, und schließlich dieses Gut selbst mit allem zugehörigen Recht. -- Die a.a.O. beschriebenen Güter und Einkünfte sind im Unterelsaß, im Bann von Wilshausen, gelegen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50726