Ausstellungsdatum
1276 Juni 26
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Gertrud von Haidelbach [Ldkrs. Nürnberg] beurkundet, daß sie ihr Eigen und ihre Häuser in Nürnberg bei den Minoriten mit der Hand von 4 [Bd. 5 S. 97 Z. 15-16] genannten Gewährsmännern an diese Minoriten unter der folgenden Bedingung gegeben hat: [Durch den Einschub Z. 17-19 hat der Schreiber den syntaktischen Anschluß verloren. Er nimmt daher das Objekt des Nebensatzes auf und vollendet den wahrscheinlich beabsichtigten Infinitivsatz. Ob vielleicht ein Textteil ausgefallen ist, der die Rolle des rᷝkardenaleſ</i> erläutert und begründet, warum nochmals die Salleute, diesmal aber nur 3, genannt werden, ist fraglich.] Das Eigen und die Häuser soll sie zu ihren Lebzeiten zu Besitz und Nießnutz haben und im Auftrage des rᷝkardenaleſ</i> für den Orden und das Ordenshaus zu Nürnberg in Obhut haben, mit Ausnahme des Hauses rᷝvffe dem kelre,</i> das die Minoriten zu ihrer Lebzeit zur Hälfte besitzen und nutznießen sollen. Dafür sind drei der oben genannten Herren Gewährsleute (rᷝſallvte</i>). Zugleich erklärt sie öffentlich, daß sie den Minoriten 15 Pfund und 60 Pfennige Nürnberger schuldig ist. Davon soll sie ihnen alljährlich zu Michaelis [29. September] 2 Pfund Pfennige zahlen, sonst darf sie bis zur Zahlung ohne Zustimmung des Prokurators das Abendmahl nicht empfangen (rᷝvnſern herren niemmer enpfahen</i>). Sollte sie das Gut an ihre Kinder verkaufen, so soll sie im gleichen Jahr zu Michaelis 4 Pfund Pfennige an den Prokurator zahlen und ihn davon unterrichten, woran er sich nach ihrem Tode wegen der dann noch nicht bezahlten Gülten halten soll (rᷝwarten ſvl</i>). Die Abzahlung der Gülte beginnt zu Michaelis 1276. Actum 1275 September 21, datum 1276 Juni 26. --
Literatur
Nürnberger UB. 1, S. 325 f. Nr. 539.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50142