[13. Jahrhundert].

dc.coverage.temporal1200-01-01P1299-12-31
dc.date.accessioned2023-11-01T10:12:30Z
dc.date.available2023-11-01T10:12:30Z
dc.date.created1225-01-01
dc.date.issued1225-01-01
dc.description.abstract[Entwurf eines Schiedsspruches]. 1) Wegen der 3 Güter zu rᷝvorſthvb,</i> zu rᷝNoeh</i> und auf dem rᷝperge</i> entscheiden sie: Da die rᷝstainpekken</i> behaupten, sie von den Gal und dem Steinkircher zu Lehen zu haben, sollen sie ihr Lehen vor dem Richter, den ihnen rᷝmin herre</i> dazu gibt, an dem Tage rᷝſtaetigen</i> [rechtlich schützen], der für beide Parteien festgesetzt wird. Sie sollen auch ihre Herren des Lehens veranlassen, dort zu erscheinen. 2) Wegen des 4. Gutes auf der rᷝEben</i> entscheiden sie: Da die Steinbeck erklären, es von dem Walher als Lehen zu haben, sollen sie ebenfalls auf dem Tag und vor dem Richter, den rᷝvnſer Herre</i> dazu bestimmt, ihren[Lehns-]Herren bringen, der es ihnen dem Recht entsprechend verantwortet. Wegen des Gutes oberhalb rᷝpvͤſendorf,</i> 4 Pfund Gülten, von dem Otte erklärt, es sei Pfand rᷝ(ſatzvnge),</i> und wegen des anderen, worauf er ebenfalls Anspruch erhebt, entscheiden sie: Otte soll dem Haider 18 Pfund Bargeld bieten. Erklärt der Haider, daß er für mehr [Geld als Pfand] steht, soll er das dem Recht entsprechend beweisen. Dann soll er das Gut für die größere Summe so lange einbehalten, bis Otte es dafür auslöst. 4) Wegen des rᷝGeſvͤch</i> [Weide] in der rᷝRaures,</i> weswegen die Gal den Steinbeck anklagen, und wegen des rᷝGeſvͤch</i> in der rᷝOvͤmaiz,</i> weswegen die Gal den rᷝGeſwanter</i> anklagen, entscheiden sie: Man soll von beiden Seiten unparteiische Leute nehmen. Diese sollen auf die rᷝgeſvͤche</i> gehen und entscheiden, ob sie zu Recht eingezäunt worden sind oder nicht. 5) Wegen der Klage des Meinhart von Gal wegen des Zehnten in der rᷝGaſtevn</i> gegen den rᷝvagener</i> entscheiden sie: Da der Walher die Entscheidung getroffen hat, daß Meinhart hinauf fährt und seine Rechtssache rᷝ(dinch)</i> dort oben vorträgt, so muß der rᷝvagener</i> sich fügen, was angemessen ist. 6) Wegen des Gutes rᷝze pergaren</i> entscheiden sie: Die Gal sollen rechtlich ihre Ansprüche beweisen rᷝ(zihen ſich dar zv);</i> dann soll man es ihnen frei lassen. -- Datierung unsicher. Das HHSA. Wien datiert ohne nähere Begründung ⟨um 1300⟨. --
dc.description.sponsorship{'name': 'BAdW', 'uri': 'badw.png'}
dc.format.mimetypeimage
dc.identifier3598
dc.identifier.otherCW41067
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3598
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title[13. Jahrhundert].
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
dspace.iiif.enabledTrueen
local.archivWien HHSA.
local.archiv.idhttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/archive/23
local.archiv.nameWien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv
local.date.ausstellungsdatum[13. Jahrhundert].
local.date.datierung01.01.1200 - 31.12.1299
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW41067
local.geo.idhttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/place/1523
local.geo.placePuchberg am Schneeberg
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrte745114e-caf0-4aab-b93f-38cb8dbb43fe
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt.latestForDiscoverye745114e-caf0-4aab-b93f-38cb8dbb43fe
relation.istUrkundeImBesitzVon2021bc83-9464-419e-8ffa-e915f3e5c97f
relation.istUrkundeImBesitzVon.latestForDiscovery2021bc83-9464-419e-8ffa-e915f3e5c97f

Dateien

Originalbündel

Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
Vorschaubild
Name:
CAO_03598.tif
Größe:
17.85 MB
Format:
Tag Image File Format
Beschreibung:
CAO_03598.tif

Sammlungen