1299 Dezember 6.

Zugangsnummer

3544

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Aarberg
Ausstellungsdatum
1299 Dezember 6.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ulrich von Kapellen und Otte von Zelking [B. Melk] beurkunden, daß Frau Kunigund, Ehefrau Heinrichs von Kaya [B. Retz], sich mit ihren Kindern aus ihrer ersten Ehe mit Otaker von Lengbach wegen ihres Besitzes aus der Erbschaft ihrer verstorbenen Mutter Geisel von Viehofen [B. St. Pölten], der [Bd. 4 S. 601 Z. 35-39] nach Lage und Einkünften beschrieben wird, mit Zustimmung ihres Ehemannes Heinrich von Kaya geeinigt hat. Diese Einigung ist mit dem Rat ihrer Verwandten wie folgt vonstatten gegangen: Sie und ihr Ehemann Heinrich von Kaya sollen 140 Pfund Wiener Pfennige erhalten. Da Kunigund ihren ererbten Besitz geben kann, an wen sie will, so hat sie ihn an ihre Kinder erster Ehe für die genannte Summe gegeben, damit diesen kein Streit von ihren jetzigen und künftigen Kindern erwächst. Ulrich und Otte sind für das Geld Bürgen der Kinder Otakers gegenüber ihrer Mutter Kunigund und deren Ehemann Heinrich von Kaya geworden. Das Geld soll in folgenden Raten gezahlt werden: je 50 Pfund zur Fastnacht und zu Ostern und 40 Pfund 14 Tage vor Pfingsten des Jahres 1300. Das versprechen die Bürgen mit Handschlag. Wenn die Bürgen innerhalb des Zeitraumes sterben, so sollen Kunigund und Heinrich die gleiche rᷝwervnge</i> [Haftung] auf dem ererbten Gut so lange besitzen, bis sie die Pfennige zu den vereinbarten Terminen erhalten haben. Wenn Kunigund noch von weiterem ererbten Gut erfährt, so soll sie dies den Kindern Otakers in der gleichen Weise wie das andere Gut überlassen. Allen Lehensbesitz, den sie von ihrer Mutter geerbt hat, soll sie nach dem Rat Stephans von Maissau und nach rᷝmeinem</i> [Ulrichs oder Ottes] Rat den Kindern geben. -- Vgl. Corpus Nr. 1649. --
Literatur
UBLoE. 4, 321 f. Nr. 343.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW41013