1293 März 12

Zugangsnummer

N 577 (1706 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1293 März 12
Bemerkungen:
Rase van Gavere, Herr von Liedekerke und Breda, beurkundet, daß seine Streitigkeiten mit Frau Agnes und ihrem Sohn Wouter van Sottenghem (Sotteghem i. Ostflandern, nö. Oudenaarde), betreffend Herrschaft und Gerichtsbarkeit von Hoelten, folgendermaßen beigelegt worden sind: Rase gesteht der Frau Agnes, ihrem Sohn und ihren Nachkommen die Berechtigung zu, für dauernd überall innerhalb der Grenzpfähle von Hoelten Herrschaft und Gericht inne zu haben sowie sämtliche Einkünfte zu behalten, die dort bis zu einer Höchstsumme von 100 Schillingen rᷝLouenſche</i> (nach der Stadt Löwen benannte kleine Münze) anfallen. Alles, was darüber hinausgeht, sollen Rase van Gavere und seine Nachkommen erhalten, mit der Maßgabe, daß ihnen gegenüber die in Hoelten Ansässigen, Mannen und Hörige frei sein sollen von allen Abgaben und Dienstleistungen, ausgenommen [Dienste für] die Landesverteidigung; Frau Agnes hingegen sowie ihr Sohn Wouter und ihre Nachkommen dürfen alle Abgaben und Dienste von den Leuten von Hoelten einfordern, wie Rase das in gleicher Weise [anderswo] von seinen Leuten tut. --
Literatur
Habets, Archieven Thorn S. 56 f. Nr. 63 (nach Abschrift).
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50595