chvnrat der alt von Pavlſdorf an ſpital ze Regenſpurch an der prvͤke - 1296 Juli 22.

Zugangsnummer

2470

Austellungsort:

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Empfänger
ſpital ze Regenſpurch an der prvͤke
Ausstellungsdatum
1296 Juli 22.
Ausstellungsort
Landau an der Isar
Mitsiegler
chvnrat der alt von pavlſdorf
Zeuge
bruder Ortwein
brvder chvnrat der Maiſter
Gebhart von Rvͤkolding
hartlib der probſt von Affallterbach
her chvnrat von Erenvelſ
her Heinrich der ivnge pavlſdorffeir
Rvpreht der amman
Weitere Personen
convent ze pivlenhofen, minen toͤhtern ze Petten- dorf, miner havſvroͤven vern Angneſen · vnd aller miner Erben, Sammenvnge ze pettendorf
Archiv
Regensburg, Archiv der St. Katharinenspitalstiftung
Bemerkungen:
Konrad der Alte von Paulsdorf beurkundet, daß er seinen Hof Thundorf, der ihm frei geworden ist, mit einem jährlichen Ertrag von 1 Pfund Pfennigen Regensburger und 4 Schaff Roggen Thundorfer Maßes mit Zustimmung seiner Ehefrau Agnes und seiner Erben für sein Seelenheil dem [Katharinen-]Spital in Regensburg an der Brücke gestiftet hat. Der jeweilige Spitalsmeister soll bei Lebzeiten der Eheleute und nach beider Tode berechtigt sein, Bewirtschafter [für den Hof] ein- und abzusetzen. Von dem Pfund Pfennigen soll er bei Lebzeiten der Eheleute den Siechen die Hälfte für die Siechenstube rᷝzv ainen gelœb</i> [Labung] verwenden als Zeichen des Besitzrechtes [des Spitals]. Die andere Hälfte soll Konrads Ehefrau Agnes bis zu ihrem Tode erhalten. Nach ihrem Tode soll der Spitalsmeisterdas Pfund Pfennige ganz für die Siechenstube verwenden. Dafür sollen der Meister und die Spitalsbrüder alljährlich die Jahrzeit der Eheleute halten. Nach dem Tode von Agnes erhalten der Meister und die Brüder alljährlich auch die 4 Schaff Korn, die der Hof Thundorf abwirft. Zwei Schaff sollen nach Pielenhofen gegeben werden, 1 davon in das Siechenhaus, 1 an Agnes' Schwester in Pielenhofen. Nach deren Tod fällt dieses Schaff dem Konvent von Pielenhofen zu. Das 3. Schaff sollen Konrads Töchter im [Kloster] Pettendorf bis zu ihrem Tode erhalten; danach verbleibt es für immer dem Konvent Pettendorf. Das 4. Schaff soll für den [Regensburger] Dombau verwendet werden. Kann der Hof durch Hagel, Mißwachs, Krieg oder allgemeine Not die Erträge nicht aufbringen, so bekommt zuerst Pielenhofen, dann Pettendorf, dann der Dombau, je nachdem wie die Gülte ausfällt. Wenn der Spitalsmeister 1 Jahr nicht nach den Anweisungen der Urkunde verfährt, so fällt auch der Geldbetrag -- nicht nur das Korn -- an Pielenhofen und an den Dombau. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30833