Ausstellungsdatum
1290 April 18
Bemerkungen:
Ritter Jan von Arkele beurkundet, daß er seine Burg in Gorichem als freies Eigen an Graf Florens V. von Holland aufgegeben hat unter der Bedingung, daß Jan und seine rechtmäßigen Erben die Burg von Graf Florens und dessen Nachkommen als rechtmäßiges Erblehen wieder zurückerhalten. Das Lehen soll bei Todesfällen nicht an den Grafen von Holland zurückfallen, solange ein rechtmäßiger Erbe in Arkele existiert. Doch sollen das Haus und die Burg dem Grafen von Holland und seinen Erben stets offen stehen, damit er und seine Freunde in seinen Angelegenheiten dort einkehren können. Wer die Herrschaft von Arkele innehat und Jans rechtmäßiger Erbe ist, soll die Burg unter den obenstehenden Bedingungen besitzen. --
Literatur
van den Bergh OB. II, 307 Nr. 700 (nicht nach dem Original)
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50457