Heinrich Pfaltzgrauen von dem Rein / vnd Hertzogen von Baiern; Ludwich - 1285 Juni 4.

Zugangsnummer

737

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Thurnau
Ausstellungsdatum
1285 Juni 4.
Ausstellungsort
Weitere Personen
vnſer rat
Bemerkungen:
Die Pfalzgrafen vom Rhein und Herzöge von Bayern, Ludwig [II., der Strenge] und Heinrich [von Niederbayern], beurkunden, daß sie und ihre Räte in gemeinsamer Beratung übereingekommen sind, um der Unsitte blutiger Händel entgegenzutreten, daß beide Herzöge und ihre Söhne je 12 Männer [also im ganzen 24] nehmen, welche schwören, daß allerorts, wo die Herzöge oder ihr Rat oder ihre Viztume zu Verhandlungen zusammenkommen, Ruhestörer sofort, noch bevor der Tagungsort verlassen wird, abgeurteilt werden. Wenn einer also Schwert oder Messer zieht oder einen Pfeil [auf die Schußwaffe] aufschlägt, so wird ihm die Hand abgeschlagen. Körperverletzung und Totschlag werden mit Köpfen gesühnt. Der Täter, der entrinnt, ist rechtlos und verliert seine Lehen, von welchem Herren sie auch herrühren. Der Huld des Landesherren geht er verlustig und auch des Landes selbst. Wer einem solchen Übeltäter hilft oder ihn wissentlich länger als eine Nacht beherbergt, wird gerichtlich belangt, und beide Herzöge werden sich hiebei unterstützen. Bei Taidingen ist künftig die Führung von Armbrüsten, Speeren, Panzern, Pickelhauben, »verborgenen⟨ Handschuhen, »verborgenen⟨ Hüten und Eisengewand verboten. Wenn der, der das Schwert zieht, Notwehr nachweisen kann, so bleibt er straffrei. --
Literatur
MW. 1, 381 Nr. 153.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20182