Ausstellungsdatum
1298.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Graf Burkard von Hohenberg gibt den Dominikanerinnen zu Reuthin bei Wildberg das Recht, ihr Klein- und Großvieh, das sie in Reuthin überwintert haben, auf dem Wildberger Feld weiden zu lassen, wo das Vieh der Bürger weidet. Weder das Vieh der Bürger noch das sonstige Vieh darf unter dem des Klosters weiden. Es steht den Frauen frei, Zuwendungen um Gottes willen anzunehmen; doch sollen sie geschenkten Grundbesitz innerhalb Jahresfrist verkaufen. --
Literatur
WU. 11, 103 Nr. 5082.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40332