Ausstellungsdatum
1292 Februar 9
Bemerkungen:
Graf Florens V. von Holland bekundet, daß er aus Liebe und Freundschaft zum Gotteshaus Rijnsburg die dortigen Klosterfrauen samt ihren Boten und ihrem (Kloster-) Gut unter seinen Schutz stellt. Durch die vorliegende Urkunde untersagt er, den Klosterfrauen irgendwelches Unrecht zuzufügen, und begründet sein Vorgehen besonders mit der freundschaftlichen Beziehung zu der ihm verwandten Äbtissin rᷝ(onſer niften).</i> --
Literatur
van den Bergh OB. 2, 372 Nr. 808.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50538