Ausstellungsdatum
1290 Dezember 9
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der Amtmann, der Rat und die Bürger von Pfullendorf beurkunden, daß der Pfullendorfer Bürger Friedrich an dem Graben den Zehnten in Haslach mit allem Recht, das er daran besaß, der Äbtissin und dem Konvent von Kloster Wald als rechtmäßiges Eigentum für 6 Mark verkauft und das Geld erhalten hat. Dieser Zehnte ist Lehen von Sigmaringen. Friedrich an dem Graben und Albrecht Gv́der sollen ihn für die Klosterfrauen von Wald treu und vorbehaltlos solange einnehmen, bis er dem Kloster ohne Schaden als rechtmäßiges Eigentum übertragen wird. Bis zum nächsten Martinstag [11. November 1291] soll Friedrich den Zehnten der Äbtissin und dem Konvent ohne Schaden als Eigentum von dem Herzog, dem Sohn des Königs, übertragen lassen. Für die Übertragung hat Friedrich den Klosterfrauen seinen Anteil an dem Hof in Tiefental als Pfand gesetzt. Wenn er ihnen den Zehnten bis zu dem festgesetzten Termin nicht überträgt, sollen die Klosterfrauen von diesem Tage an unangefochten die Einkünfte aus Friedrichs Anteil an dem Hof in Tiefental zuzüglich zu dem Zehnten erhalten bis zu dem Tag, an dem er ihnen den verkauften Zehnten ohne Schaden für sie überträgt. Der Priester Heinrich von Kappel, Friedrichs Bruder, hat gelobt, dafür Bürge zu sein, daß auf dem Hof in Tiefental niemand die Klosterfrauen mit Wort oder Tat an der Nutzung von Friedrichs Anteil hindert. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50487