1297 November 7.

Zugangsnummer

2827

Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1297 November 7.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Weigand und Gundolt der Reintaler von Ladenburg beurkunden: Vor 4 Jahren hatten ihre Schwäger Ulrich und Regenbart von Harras den Hof bei der Kirche zu Mold für 26 Pfund Pfennige an das Kloster Altenburg verkauft und hatten für den Hof gemeinsam mit 2 Bürgen, nämlich ihrem Bruder Heinrich und ihrem Schwager Starchand von Harras, entsprechend dem Landes- nd Eigentumsrecht rᷝſherm</i> versprochen. Die vier: Ulrich, Regenbart, Heinrich und Starchand waren daher verpflichtet, für das Eigen rechtlich einzustehen und dafür im Bedarfsfall 31 Jahre und 1 Tag lang rᷝgewern</i> und rᷝſherm</i> vor jedem Gericht zu sein. Sie haben zugestimmt, daß sich das Kloster bei Ausfall des einen an dem anderen schadlos halten dürfte. Die Aussteller haben sich jetzt wegen des Hofes, ihrer Ansprüche und ihrer Rechte auf den Hof mit Abt und Konvent wie folgt geeinigt: Weigand verzichtet mit Einwilligung seiner Kinder Ulrich, Ortlieb, Margarete, Alheid und Anna, Gundolt mit der seiner Ehefrau Eva, seiner Kinder Stephan und Nikla und aller Erben auf alle Ansprüche und auf alle Rechte an dem Hof. Sie bestätigen den Kauf, weil der Abt ihnen und ihren Kindern 7 Pfund Pfennige sowie Ulrich dem Wildecker ½ [Pfund Pfennige] als Leitkauf zahlen wird, ferner auch, weil ihre Schwäger von Harras durch diese Einigung von Schädigung und Ansprüchen durch das Kloster frei werden. Sie versprechen, mit ihren Schwägern und deren Bürgen für den Hof rᷝſherm</i> und rᷝgewern</i> zu sein und haben dafür dem Kloster ebenfalls 2 Bürgen gestellt, Herrn Ebran von Ernstbrunn und Ulrich den Wildecker. Bei Schädigungen an dem Besitz kann sich das Kloster an die beiden Bürgen und die Aussteller halten. Die vier haben gemeinsam mit ihren Schwägern und deren Bürgen in die Hand des Priors Andreas, mit dem der Ausgleich an Stelle des Klosters verhandelt wurde, ein Versprechen abgelegt, daß sie alle 8 die Verpflichtungen anerkennen, die oben bereits für Ulrich und Regenbart und deren Bürgen genannt sind. --
Literatur
FRA. II 21, 86 ff. Nr. 78.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40278