Ausstellungsdatum
1269 Juli 26
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Walther von Altenklingen beurkundet, daß der Weingarten in rᷝRôrholz,</i> den er dem Leutpriester von Rorbos zu Lebzeiten als Leibgedinge geliehen hat, nach dessen Tod entsprechend Walthers Bestimmung den Wilhelmiten zu Sion gehören soll. Das gleiche gilt für den Weingarten des rᷝKvͤnzzerz.</i> -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 139. Vgl. die sachlich ähnliche Urkunde Walthers für Sion: Corpus Nr. N 120. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50095