wichnand von Jringſ- purch an ſand Qviren ze Tegernſe dem Goteſhvͦſe - 1286 April 28.

Zugangsnummer

801

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Empfänger
ſand Qviren ze Tegernſe dem Goteſhvͦſe
Ausstellungsdatum
1286 April 28.
Ausstellungsort
Mitsiegler
apt Heinrichs von Tegernſe
Biſcholf Emichen von friſīḡ
Conventz
Jnſigel
Zeuge
Albreht von Pvͤſenchaim
Chvnrad von Eglin̄ḡ
Friderich
Goͤtfrid von walde
Hainrich von Hartpening
Heinrich der Hoͤhenberger
Jngram
Lvdwich von Sæchchſenchaim
Reicher von Lochen
Richer von Lochen
Weitere Personen
Agneſen, Elſpeten, Otten
Bemerkungen:
Wichnand von Eurasburg beurkundet, daß er dem Stift St. Quirin zu Tegernsee die Höfe zu Zorneding, Winning und Weng, ferner die Rutzenmühle und die Huben zu Buchen, Sunderleiten und Tiefenbach, sowie das Gut zu rᷝChrœnzach,</i> deren Erträge insgesamt aufgezählt werden, zu einem Seelgerät für sein Seelenheil zugleich mit der Hand seines Sohnes Otto und seiner Töchter Agnes und Elisabeth unter folgenden Bedingungen gegeben habe: Vom Tage der Urkundenniederschrift an soll in der Kapelle vor dem Tegernseer Münster an jedem Tag in der Woche eine Messe »gesprochen⟨ werden, und zwar am Sonntag zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit oder des hl. Geistes, am Montag für [alle] Seelen, am Dienstag zu Ehren aller Heiligen, am Mittwoch zu Ehren des hl. Nicolaus, am Donnerstag für [alle] Seelen, am Freitag zu Ehren des hl. Kreuzes und am Samstag zu Ehren der Gottesmutter. Ferner gab Wichnand dem Stift den Hof auf dem Angahter Berg [bei Angat] mit den davon aufgezählten Erträgnissen. Über diese Güter sollen Wichnand und seine Erben Vögte sein und davon bestimmte, genannte Vogtseinkünfte beziehen. Zu diesen Einnahmen kommen noch vier Hühner von einer Hube zu Laffental [bei Miesbach], die Wichnand dem Stift rᷝze widerlegvng</i> gab, und eine Gelte Öls vom Hof auf dem Angahter Berg, die zum Licht in der oben genannten Kapelle gegeben werden soll. Ferner sollen von Stift Tegernsee an Wichnand, solange er lebt, genannte Zahlungen in Münze und in Naturalien an das Kastenamt zu Hebretshausen oder an Wichnands Kastenamt zu Tegernsee geleistet werden. Dem Priester, der die oben genannten Messen »spricht⟨, soll für den Tag eine ganze Herrenpfründe gegeben werden. Wenn Wichnand stirbt, soll seine Leiche [nach Tegernsee] ohne seinen Schaden überführt, seine Bestattung nachts und morgens nach Sitte und Gewohnheit begangen werden. Die Stiftsherren sollen für den Nachtdienst ein halbes, für den Morgendienst ein ganzes Servitium empfangen. Ferner soll man dabei 12 Pfund Wachs und 10 Schillinge Pfennige zu Opfer geben und über Wichnands Grab [bei der Bestattung in Tegernsee] und danach in Zukunft zu seinem Jahrtag 12 Tegernseer Scheffel Roggen und 30 Käse verteilen. Werden diese Bestimmungen vom Abt und von den Stiftsherren nur in einem Punkt gebrochen, so sollen Wichnand oder seine Erben oder seine treuen Freunde oder seine Leute die vorgenannten Güter so lange in Verwaltung nehmen, bis man Wichnand die vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Weder Wichnand noch seine Erben sollen ihre Vogteirechte überschreiten; tun sie es doch und wird es ihnen vorgehalten, so sollen sie dies im Laufe von 6 Wochen abstellen; widrigenfalls kann sich das Stift einen anderen Vogt nehmen. Wichnand übernimmt schließlich für sich und seine Erben auf 10 Jahre die Werschaftspflicht und verspricht Schadenersatz aus eigenem Eigen für den Fall, daß dem Stift innerhalb dieser Frist das Besitzrecht an irgendeinem Teil der vorgabten Güter auf dem Rechtswege aberkannt wird. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20249