1263 August 28

Zugangsnummer

N 40 (75 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1263 August 28
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Walther von Berwartstein, Johannes von Epfig [n. Schlettstadt], Wernher von Hochfelden [ö. Zabern], Dietrich von Bilwisheim, Anshelm von Ichtratzheim [n. Erstein], Rudolf von Berstett [sw. Brumat] und Erbo von Bilwisheim lösen Peter von Berstett für 100 Mark Silber von [Bürger-]Meister, Rat und Gemeinde von Straßburg unter der Bedingung aus, daß er sich bis Michaelis [29. September] innerhalb der Straßburger Ringmauern aufhält. Verläßt er die Ringmauern oder stellt er sich nicht zum Termin, oder innerhalb der 4 darauf folgenden Tage, falls er weiteren Urlaub erhält, so sind die Aussteller den Straßburgern 100 Mark Silber schuldig und sollen sich gemäß ihrer eidlichen Verpflichtung innerhalb von 7 Nächten nach erfolgter Mahnung stellen und in Straßburg so lange Einlager halten, bis sie das Silber bezahlt und zwischen Peter und den Bürgern von Straßburg die übliche Versöhnung zustande gebracht haben. Wenn einer der Bürgen innerhalb der Verpflichtungszeit stirbt, so soll an dessen Stelle ein anderer gestellt werden, der diesem gleichwertig ist. Peter soll während der Bürgschaftszeit weder mit Rat noch mit Tat irgendetwas unternehmen, das den Bürgern von Straßburg oder ihren Verbündeten kränkend oder schädlich ist; sonst müssen die Bürgen in Straßburg so lange Einlager halten, bis sie rᷝdaſ</i> [Peters Vergehen] zuverlässig beigelegt haben. Stirbt Peter, so sind sie [von ihrer Bürgschaftsverpflichtung] frei. Erhält er mit ihrer Zustimmung weiteren Urlaub, so haften sie wie vorher. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 403 Nr. 530.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50042