Aussteller
Ausstellungsdatum
1296 April 2.
Ausstellungsort
Mitsiegler
vnſerre burger
Weitere Personen
Ebtiſſin vnd der Conuent der vrowen von seldenowe Grawes ordenſ bi zúrich, Gotzhuſes von seldenowe, willeheln Marti ein burger von zúrich
Bemerkungen:
Der namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß Äbtissin und Konvent des [Zisterzienserinnen-]Klosters Selnau bei Zürich und Wilhelm Marti, Bürger von Zürich, für sich und ihre Nachkommen übereingekommen sind, zwischen ihren aneinandergrenzenden [Bd. 3 S. 481 Z. 23-25] der Lage nach beschriebenen Weingärten zu Honrein bei Zürich auf der ganzen Länge der Grenze keinen Baum zu dulden, der einem der beiden Weingärten schädlich sein könnte. Auch die abgrenzende Hecke soll so gehalten werden, daß sie keinem Weingarten schadet. Sie soll, niedergedrückt und herabgebogen, höchstens Kniehöhe erreichen. --
Literatur
ZU. 6,338 f. Nr. 2371.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30750