Ausstellungsdatum
1292 Mai 29
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der Straßburger Bürgermeister Gösselin Schoͮp und der Rat beurkunden, daß der Straßburger Bürger Lamprecht der Schifman mit dem Einverständnis seiner Kinder Hette, Anne und Johannes an Bertschi den Fischer und dessen Schwester Frau Gerin als rechtmäßiges Erbe das Haus verkauft hat, das zwischen den Häusern des Twingerlin und des Herrn Johannes, Herrn Erbos Sohn, gelegen ist. Der Kaufpreis beträgt 23 Mark Silber in Straßburger Gewicht; er ist dem Lamprecht vollständig entrichtet worden. Von dem Haus ist ein jährlicher Zins von 4½ Pfennig an Herrn Reimbold Liebenzeller und von 10 Schillingen an Herrn Hug Wirich zu entrichten; der Zins darf nicht gesteigert werden. Lamprecht und seine oben genannten Kinder haben das Haus und jegliches Recht darauf aufgegeben und werden es gegen jedermann als rechtmäßiges Erbe verbürgen. Lamprecht und sein Sohn Johannes verbürgen sich ferner dafür, daß die noch nicht mündige Huse bei Erreichung der Volljährigkeit ebenfalls den Käufern das Haus als rechtmäßiges Erbe ausfertigt. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50553