1294 Juni 3

Zugangsnummer

N 643 (1967 a)

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Ausstellungsdatum
1294 Juni 3
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Albrecht von Gerstetten, Bürger zu Giengen [a. d. Brenz], und seine Ehefrau Mechthild beurkunden, daß sie gemeinsam an Bruder Ulrich von Kamloch [Ober- und Unter-Kammlach] und das Deutschordenshaus zu Giengen ihren Hof zu Nanſhuſen [Landshausen b. Lauingen], den Heinrich der Rote bewirtschaftet, mit allem Recht und Zubehör verkauft haben. Sie werden den Besitz des Hofes gegen jeden Einspruch gewährleisten und haben dem Ordenshaus drei namentlich genannte Bürger von Giengen als Bürgen gesetzt. Wenn die Aussteller gegen den Vertrag verstoßen, soll auf Mahnung des Ordenshauses einer der Bürgen Geiselschaft leisten. Wenn er das einen Monat getan hat, ohne daß der Verstoß ausgeglichen ist, sollen zwei Bürgen Geiselschaft leisten, bis alles in Ordnung gebracht ist. Wenn einer der Bürgen stirbt, soll in Monatsfrist ein gleichwertiger Ersatzmann gestellt werden; wird das unterlassen, so soll einer der Bürgen Geiselschaft leisten, bis es geschieht. Anschließend verzichtet auch Albrechts Bruder Siegfried, Pfarrherr zu Gerstetten, auf alle Ansprüche und Rechte auf das verkaufte Gut. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50664