Ausstellungsdatum
1293 Dezember 19
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ulrich, Landgraf im Elsaß, sowie seine Brüder Egelolf und Philipp beurkunden, daß sie dem Dietrich von Epfig [n. Schlettstadt] unverändert 20 Mark Silber Straßburger Gewichtes schulden für den treuen Dienst, den er ihnen geleistet hat und noch leistet. Für diese Geldschuld haben die Aussteller dem Dietrich auf den ihnen in Matzenheim [sw. Erstein] zustehenden Abgaben rᷝ(bêtte)</i> jährlich 16 Viertel Roggen angewiesen. Die jährlichen 16 Viertel soll Dietrich erhalten, bis die Aussteller ihm oder seinen Erben die geschuldeten 20 Mark restlos bezahlt haben; keinesfalls darf diese jährliche Korngabe auf die 20 Mark selbst als Abzahlung angerechnet werden, denn die 16 Viertel sind ein Geschenk für die allzeit geleisteten Dienste des Dietrich von Epfig. Für den Fall, daß Dietrich und seine Erben an dem Bezug der 16 Viertel Roggen von jemanden gehindert werden, verpflichten sich die Brüder, ihnen innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Mahnung Ersatz zu leisten. Versäumen sie das, so darf Dietrich sie und ihre Leute mit oder ohne Gerichtsentscheid pfänden, und gegen die Pfändung soll kein Einspruch bei Landfrieden oder Gericht erfolgen. Vielmehr soll er sich Ersatz schaffen, wie er kann. Die Pflicht zum Ersatz gilt auch, wenn Dietrich oder seine Helfer bei der [Durchführung der] Pfändung oder durch einen Prozeß Schaden erleiden. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50630