1296

dc.coverage.temporal1296-01-01P1296-12-31
dc.date.accessioned2023-11-01T09:00:10Z
dc.date.available2023-11-01T09:00:10Z
dc.date.created1321-01-01
dc.date.issued1321-01-01
dc.description.abstractGraf Gunther der Ältere von Käfernburg [Ruine b. Arnstadt, Thür.] beurkundet, daß er von jetzt bis über ein Jahr König Adolf [I.] und Herrn Gerlach von Breuberg, seinem Verwandten (rᷝneuen</i>), oder jedem anderen Reichs\hauptmann in Thüringen mit 30 Mann und mit [Textlücke] Rossen und mit all seinen Burgen, über die er verfügen kann, wie über Burgen des Reichs und ihre Helfer, gegen Markgraf Friedrich und dessen Bruder Landgraf Dietrich sowie gegen alle Feinde des Reiches dienen wird. Für diesen Dienst schuldet ihm Gerlach von Breuberg namens des Reiches 850 Mark Silber. Dafür hat Gerlach dem Grafen [Bd V, S. 536 Z. 33 -- 37 aufgeführte] Einkünfte verpfändet, die 200 Mark erbringen. Ferner hat er ihm feste Beträge auf einzelne Personen angewiesen [S. 536 Z. 38 bis S. 537 Z. 4], darunter 60 Mark auf die Juden von Gotha. Nach Ablauf des Jahres wird Gunther dem König die übliche Dienstpflicht erweisen. Erleidet Gunther in der Jahresfrist Schaden durch Gefangennahme seiner Leute, wird er den Schaden selber tragen, gerät er selber in Gefangen\schaft, soll der König ihn auslösen. Gefangene, die Gunther macht, gehören ihm; nur gefangene Hauptleute muß er dem König oder dessen Hauptmann ausliefern. Verliert Gunther eine seiner Burgen an den Feind, soll der König keine Übereinkunft schließen, ehe nicht Gunther die Burg zurückerhalten hat. Innerhalb Thüringens soll Gunther dem König mit 30 Mann und [Textlücke] Rossen dienstbar sein, außer Landes mit 15 Mann in rᷝdaz oſtlant</i> [d.h. die Lausitz], und nur dorthin. Im Feldlager soll Gunther mit Brot und Trank versehen werden, in einer Stadt soll er erhalten, was andere im Reichsdienst erhalten. Endlich bestätigt Gunther, daß er das zu den oben genannten Pfändern gehörende halbe Gut zu Mülverstedt [b. Langensalza, Thür.] dem von Erla zurückgeben wird, wenn Gerlach von Breuberg es abordnet. -- Die Urkunde ist stark zerstört, bis auf einzelne Angaben aber voll verständlich. --
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dc.identifierN 746 (2314 a)
dc.identifier.otherCW50768
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_746_(2314_a)
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1296
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
dspace.iiif.enabledTrueen
local.archivPisa Archivio Capitolare (Nr. 1273 bis).
local.archiv.gnd10054812-X
local.archiv.namePisa, Archivio Capitolare
local.date.ausstellungsdatum1296
local.date.datierung01.01.1296 - 31.12.1296
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local.literaturWSB. 14 (1854), S. 180 ff. Nr. 20.
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