1299 November 7.

Zugangsnummer

3521

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1299 November 7.
Archiv
Bemerkungen:
Rat, Schöffen und Gemeinden von ganz Westfriesland beurkunden, daß sie sich wegen ihrer großen Missetat gegen ihren Herrn, Jan [I.], Grafen von Holland, von Seeland und Herrn von Friesland, [nämlich] wegen des Kampfes, den sie gegen ihn zu rᷝvroenen</i> gefochten haben, und wegen des Bruches seiner Burgen und wegen anderer bis zum Ausstellungstag der Urkunde gegen ihn begangener Vergehen, freiwillig und auf gemeinsamen Rat mit ihrem Herrn dahin verglichen haben, [die Streitpunkte] an Jan von Avesnes, Grafen von Hennegau, zur Schlichtung zu übertragen. Dieser soll die Geldstrafen und Bußen für die Vergehen abschätzen und festsetzen und gegen sie Strafen in Geld, Gut, Dienstleistung und Untertänigkeit und in jeder anderen Art verhängen. Die Friesen versprechen für sich und ihre Nachkommen unter Einsatz ihres gesamten gegenwärtigen und künftigen Besitzes, Jans Spruch ohne Widerspruch einzuhalten. Wenn sie oder ihre Nachkommen jemals gegen Jans Entscheid im Ganzen oder in einzelnen Punkten verstießen, so haben sie gegenüber dem gegenwärtigen und künftigen Grafen von Holland Leben und Besitz verwirkt. Sie verzichten auf alle Mittel, Rechte, Privilegien, Eide, Verträge und anderes, die ihnen gegen die obige Verpflichtung helfen könnten. --
Literatur
Van den Bergh OB. 2, 507 f. Nr. 1099.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40990