1263 Dezember 13

Zugangsnummer

N 49 (77 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1263 Dezember 13
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Walther [I.] von Geroldseck, Markgraf [Heinrich II.] von Hachberg, Heinrich [I.] von Geroldseck, Friedrich von Wolfach [Schwarzwald] und Hesse von Üsenberg beurkunden, daß sie für sich und alle ihre Verbündeten mit dem gewählten Bischof Heinrich [IV.] von Straßburg, mit den Grafen Rudolf [IV.] und Gottfried von Habsburg, Konrad von Freiburg und den Bürgern von Freiburg [i. Br.] und deren Eidgenossen und Verbündeten im gegenwärtigen Krieg einen Waffenstillstand vom 13. Dezember 1263 bis einschließlich 15. Juni 1264 geschlossen haben. 1) Jedermann soll sich zu Wasser, zu Lande und in den Städten so bewegen, als ob es sich um einen endgültigen Frieden (rᷝein gance ſuͦne</i>) handelt. 2) Keiner soll Bestimmungen (rᷝſatzvnge</i>) treffen, die neu und ungewöhnlich sind. 3) Wenn der Waffenstillstand offenkundig gebrochen wird, so soll das sofort wiedergutgemacht werden. Ist es zweifelhaft [ob ein Bruch vorliegt], so sollen je 2 für den Breisgau und für Ortenau/Elsass [Bd. 5 S. 35 Z. 17-20] namentlich genannte Männer gemäß ihrem geleisteten Eide prüfen, ob der Waffenstillstand gebrochen sei. Wen sie als schuldig befinden, der soll wiedergutmachen. Bei Stimmengleichheit ist der gewählte Bischof von Basel Obmann, dessen Entscheid man befolgen soll. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 411 Nr. 540 ; Hefele UB. 1, 164 ff. Nr. 194. Schriftprobe: Hefele UB. 1 (Tafeln), Tafel 37.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50051