Ausstellungsdatum
1288 November 19
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Wernher von Falkenstein [i. Taunus] beurkundet, daß er in Übereinstimmung mit seinen Söhnen Philipp und Kuon sowie allen seinen Erben auf seine Tante Adelheid, Herrin von Hanau, ihren Sohn Ulrich, dessen Ehefrau Elisabeth und alle ihre Erben seinen Teil der Burg zu Dorfelden und das Dorf zu Vrondorf mit allem Zubehör und allen Rechten übertragen hat. Ausgenommen sind 3 Hufen in Bruchköbel [b. Hanau] und das Gut, das Wernher aus dem zu der genannten Burg gehörigen Besitz bis zum Tag der Beurkundung verpfändet oder verkauft hat. Dagegen sollen die Empfänger der Urkunde auf alle Forderungen verzichten, die sie an dem Erbe zu Münzenberg, zu Assenheim und zu dem Hayn besaßen, das denen von Pappenheim und von Schönenberg gehörte, so daß Wernher und seine Erben hinsichtlich dieses Gutes gegen die Empfänger der Urkunde und ihre Erben künftig keine Forderungen mehr haben werden. Falls Wernher die beschriebene Abtretung in irgendeiner Hinsicht verletzt, so erklärt er sich selbst als meineidig und treulos, und keiner seiner Verwandten und Freunde darf ihm gegen die Empfänger und deren Erben Hilfe leisten. --
Literatur
Reiner, Hess. UB. I S. 481 Nr. 671 (nicht nach dem Original).
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50394