Ausstellungsdatum
1274 August 28
Ausstellungsort
Bemerkungen:
König Rudolf [I.] beurkundet, daß vor ihm Diemo von Bretten [Baden] erklärt hat, mit den Bürgern von Straßburg vollständig wegen seiner Gefangenschaft versöhnt zu sein. Die Einhaltung dieser Sühne hat er beschworen; ferner hat er vor dem König eidlich versprochen, niemals einem Herren oder sonst jemandem in einem Krieg gegen die Straßburger beizustehen. Er wird ihnen wegen dieser Angelegenheit niemals mehr Leid, Schaden oder Schimpf selber antun oder antun lassen. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. die in Corpus Nr. N 1 genannten Urkunden, ferner Corpus Nr. 225. Zum Schreiber vgl. Corpus Nr. N 26. Nach Redlich ist dieses Stück die erste deutschsprachige Königsurkunde Rudolfs. --
Literatur
UB. Straßburg 2, 22 f. Nr. 36.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50125