Ausstellungsdatum
1298 Januar 20.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Graf Egen von Freiburg und sein Sohn Konrad beurkunden, daß sie für eine Schuld von 100 Mark Silber an die Brüder und Ritter Gregorius und Kuno von Falkenstein alle Gülten und Erträge in Wiehre mit dem Mühlbach, dem Burgwerft zu St. Peter bei Wiehre und 30 Schillingen Gülten von einem Fischrecht zu Haslach, dem Haslachbach, als Eigentum mit allem Recht gegeben haben, wie ihre Vorfahren und sie selbst es besessen haben. Die Schuld ist dadurch entstanden, daß die Falkensteiner auf Bitte des Grafen ihren von ihrer Mutter ererbten Besitz in Burgund nach seiner Anweisung aufgaben. Das Geld wurde für die Hochzeit seiner Tochter Elisabeth mit dem Grafen Hartmann von Kiburg benötigt. Die Falkensteiner und ihre Erben dürfen über das genannte Gut nach freiem Ermessen verfügen. Die Grafen haben sich nur ihr Ungeld und ihre Gerichtsbarkeit vorbehalten. Die Übergabe des Gutes als Eigen an die Brüder und deren Erben geschah rᷝmit worten mit gebaͤrden,</i> die nach Recht oder Gewohnheit dafür notwendig sind. Die Grafen versprechen, sie in dem Besitz niemals, weder für sich noch für andere, weder geheim noch öffentlich, zu stören. Sie verzichten für sich und ihre Nachkommen auf alle nur erdenklichen Rechtsmittel, mit denen die Brüder von Falkenstein oder ihre Erben an dem Gut beeinträchtigt werden könnten. --
Literatur
Hefele UB. 2, 286 ff. Nr. 239. Faksimile: Hefele UB. 2 (Tafeln) Tafel 131.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40355