1298 Juni 24.

Zugangsnummer

3016

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1298 Juni 24.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der Ritter und Freiherr Konrad von Tengen beurkundet, daß sein Dienstmann rᷝ(diener)</i> Rudolf von Rorbas, dessen Mutter und Geschwister eine Forderung gegen die Bürger von Zürich wegen einer Schädigung hatten, die ihnen nach ihrer Aussage auf ihrem Gute zu Embrach von den Bürgern zugefügt worden sei. Mit Zustimmung beider Parteien und des Ausstellers wurde die Sache rechtlich beigelegt: Die Kläger lassen für sich und ihre Erben alle Ansprüche gegenüber den Bürgern und deren Nachkommen für den erlittenen Schaden fallen und verzichten auf alle Ansprüche. Wenn die Kläger wegen des Schadens Ansprüche gegen jemand anderen erheben und einen Urteilsspruch erreichen, daß die Bürger dafür eintreten müssen, so sollen diese auch davon frei sein. Die Kläger haben dafür von den Bürgern von Zürich 10 Pfund Pfennige erhalten. --
Literatur
ZU. 7, 46 f. Nr. 2448.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40472