1294 März 8

Zugangsnummer

N 622 (1917 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1294 März 8
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Otte von Hagenberg beurkundet, daß er mit der Zustimmung seiner Ehefrau Hedwig, seines Sohnes Heinrich, seiner Töchter Katharina, Margarete und Elisabeth sowie seines Schwagers Wülfing von Kyow [Keiau, österr. Ministerialen] dem Abt Ebrein und dem Stift Zwettl sein Gut zu Glaubendorf [NÖ], das 14 Pfund abwirft, als Eigentum mit allen zugehörigen Rechten überlassen hat. Dies geschieht zur Abgeltung der 14 Pfund Geld und des Eigentumsrechtes an dem Ertrag der 26 Pfund, die er dem Stift für das Gut in Rabensburg, Geroldsdorf und Hohenau [alles i.östl.NÖ] schuldete, sowie für alles ihr Recht und ihre Anwartschaft, die sie auf das Gut hatten. Dies war in dem Schiedsspruch Leutolds von Kuenring so bestimmt worden, daher haben Otte, seine Frau und seine Kinder die 14 Pfund zu Glaubendorf dem Stift aufgegeben, darauf verzichtet und die Verpflichtung übernommen, sie ihm zu rᷝſchermen.</i> Otte überläßt dem Stift ferner das Eigentumsrecht an seinem übrigen Besitz, den er in Glaubendorf verpachtet hat, mitsamt der Vogtei und allem Zubehör. Endlich überläßt er dem Stift aus Zuneigung rᷝ(durh ier liebe)</i> alles Eigentumsrecht, das er in Dietmarsdorf [bei Gmünd NÖ] an Gütern des Stiftes oder anderer Leute hat. -- Zwettl StfA. -- Druck (nicht nach dem Original): FRA. II 3 S. 293f.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50643