1295 Mai 30

Zugangsnummer

N 717 (2185 a)

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Ausstellungsdatum
1295 Mai 30
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Burchart Reimboldelin, der Bürgermeister, sowie der Rat von Straßburg beurkunden, daß Herr Fried\rich, der Propst von St. Thomas, die Hofstatt, gelegen bei rᷝBiſchoues bv́rgetor</i> neben den Frauen von Hermolsheim, den zwei Schwestern Frau Demut und Frau Junte als Erblehen verliehen hat. Diese haben dafür einen jährlichen Zins von einem Pfund in gängiger Straßburger Münze und zwei Kapaunen zu entrichten; Zinssteigerung wird ausgeschlossen. Die Größe der Hofstatt wird angegeben: Sie ist 28 Schuh und vier Finger lang und 25 Schuh breit. Wenn nach Frau Junte jemand anderer die Hofstatt bekommt, muß er Ehrschatz [Handänderungsgebühr] geben. Bei Wechsel der Hofherren wird kein Ehrschatz fällig. Wollen die Hofbewohner das Gebäude auf der Hofstatt verkaufen, muß es zuerst dem Hofherren angeboten werden; bieten andere Interessenten mehr als der Hofherr, so erhalten es diese zum Kauf mit der Verpflichtung zur Ehrschatzzahlung. Soll die ganze Hofstatt weggegeben werden, so ist der neue Besitzer den oben genannten Personen und ihren Erben zur vollen Einhaltung der aufgeführten Bedingungen verpflichtet. Folgende baulichen Bestimmungen sind zusätzlich einzuhalten: Erstens: Es darf kein Fenster zum Garten gegen die Ringmauer hin gebaut werden. Zweitens: Die Traufe muß in den Garten geleitet werden. Drittens: Die kleine Laube soll an die Mauer herangehen und auf die offene Straße zu gebaut werden. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50739