Ausstellungsdatum
1266]
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Philipp von Bolanden [Krs. Kirchheimbolanden] und Engelhard von Weinsberg [bei Heilbronn] der Alte beurkunden, daß Herr Eckbrecht von Rorbach ihnen so viel von seinem Eigentum aufgegeben hat, wie der Graben umschließt, wo er auf dem Hügel (rᷝbuhel</i>) gebaut hat. Der Graben soll nur 34 Schuhe breit sein. Dieses Gut haben die beiden Aussteller ihm und allen seinen Erben, die es von ihnen [den Ausstellern] empfangen wollen, als rechtmäßiges Lehen geliehen. Die Aussteller haben bestimmt, daß er auf der Hofstatt nur eine Lehmmauer (rᷝcleibete want</i>) von 10 Schuhen Höhe errichten darf, es sei denn, sie erlauben es anders. Das Haus soll ohne Erker und Befestigungen (rᷝwer</i>) sein. Bringt er an dem Haus ohne ihre Zustimmung irgendeine Befestigung an, so ist ihnen und ihren Erben das Haus frei zu ihrer Verfügung. -- Zur Datierung: Im Repertorium des HpSA. München wird diese Urkunde ohne nähere Begründung 'nach 1266' datiert. Die genannten Personen können wir wie folgt nachweisen: Philipp [V.] von Bolanden 1248-1276 [vgl. Möller, Stamm-Tafeln I, XIII]. Bei dem Weinsberger ist unklar, ob Engelhard IV. [1253-1278; vgl. Möller, Stamm-Tafeln I, XIX] oder Engelhard V. [1259-1276; vgl. Möller, a. a. O.] gemeint ist. Jedoch sind die Angaben Möllers nicht zuverlässig (vgl. etwa die Nennung eines Engelhard von Weinsberg 1295 Mai 26, Corpus Nr. 2184). Ekbrecht von Rorbach vermögen wir nicht nachzuweisen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50081