Ausstellungsdatum
1299 November 30.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Alhart von Hofdorf beurkundet, daß er die Ansprache, die er gegen Abt Eber von Zwettl und dessen Konvent auf das Gut Ossarn [sö. Herzogenburg] besaß, gutwillig an Abt Christan von Engelszell [östl. Passau] und an Gundacher den Landschreiber zur Schlichtung übertragen hat und deren Entscheid anerkennen werde. Sie sprachen ihm 3 Pfund Wiener Pfennige zu, die ihm Abt und Konvent [von Zwettl] geben sollen. Dafür soll er sich seiner Ansprache auf das genannte Gut gänzlich entäußern. Mit dem Schiedsspruch waren beide Parteien zufrieden. Alhard versichert, das Geld erhalten und auf die Ansprache völlig verzichtet zu haben. Sollte jemand künftig das Gut ansprechen, so wird er rᷝgewer</i> sein. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW41009