1262 Mai 23

Zugangsnummer

N 13 (59 e)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1262 Mai 23
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bertold von Geispolsheim, [Rüdiger] Gnipping, Lentfrid von Steinenburgtor, Otte Hug von Ballbronn [w. Molsheim], Bilgrin, Sifrid der Tunebolder, Konrad der Rote, Wernher der Riche, der Kessler und die Gemeinde von Geispolsheim [sw. Straßburg] beurkunden, daß zwischen Rat und Gemeinde von Straßburg und ihnen bis zum 7. April 1263 einschließlich Neutralität rᷝ(ein ſtête troſtunge)</i> herrschen soll. 1) Alle Einwohner von Straßburg und deren Verbündeten sollen in Geispolsheim und überall vor ihnen Friede haben. 2) Sie werden außerhalb ihres Bannes mit ihrem Vieh das Gut von deren [der Straßburger] Feinden nicht bearbeiten. 3) Wenn die Straßburger ihre Feinde auf Geispolsheim verfolgen, so werden sie diese nicht hereinlassen, ebensowenig im umgekehrten Fall die Straßburger. 4) Wenn die Straßburger einen ihrer Feinde außerhalb von Geispolsheim fangen, so werden sie sie nicht daran hindern. 5) Sie werden weder den Bischof noch dessen Verbündete zu feindlichen Unternehmungen gegen die Straßburger nach Geispolsheim herein- oder hinauslassen. 6) Sie werden ihm und seinen Verbündeten auch nichts verkaufen. 7) Wenn Bertold und Gnipping Feinde der Straßburger werden wollen, so werden sie ihnen, wie es sich gehört, 14 Tage vorher aufsagen und den Bann von Geispolsheim verlassen. Nach der Aufkündigung dürfen Bertold und Gnipping an Tagen, wo sie nach oder aus Geispolsheim reiten, nichts Feindliches gegen die Straßburger unternehmen. Das gleiche gilt für Murrhard und den Kagen. 8) Dies einzuhalten haben sie sich eidlich verpflichtet. Bertold, Gnipping und die übrigen Aussteller sind dafür Bürgen geworden: wenn von ihnen eine der obigen Bestimmungen verletzt wird, so werden sie in Erstein so lange Einlager halten, bis der Vertragsbruch beseitigt ist. Nachtrag: Das soll für beide Seiten gelten. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 7. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 371 f. Nr. 491.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50015