Ausstellungsdatum
1299 Mai 22.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Graf Konrad von Fürstenberg, Kirchherr zu Villingen, beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Brüder, der Grafen Egen und Gebhart, alles Recht, das Herr Leutfrid, Leutpriester zu St. Walburg in Waldkirch, an einem [Bd. 4 S. 484 Z. 27-28] der Lage nach beschriebenen Haus zu Villingen besaß, an Herrn Bertold den rᷝhainbv́rgen,</i> seinen Kaplan zu Villingen, gibt und überträgt. Dieses Haus hatte ein Vetter Leutfrids, Herr Konrad der verstorbene Schreiber, an Bertold gegeben, und Leutfrid hatte es dem Schreiber Konrad aufgegeben. Bertold soll es zu seinen Lebzeiten nutzen und besitzen, und keiner soll ihn darin behelligen. Nach seinem Tode soll das Haus für ewige Zeiten der Kirche zu Villingen gehören, so wie es von dem verstorbenen Konrad dem Schreiber bestimmt war. Darin soll stets ein Leutpriester, der die Kirche besingt, mit seinen Helfern rᷝ(geſellan)</i> und seinem Gesinde wohnen, sonst niemand. Die Grafen Egen und Gebhart erklären, daß sie dem Inhalt der Urkunde zustimmen und hängen zum Zeichen dafür ihre Siegel neben das des Grafen Konrad. --
Literatur
Fürstenb. UB. 1, 340 f. Nr. 656.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40828