1268 Juli 15]

Zugangsnummer

N 89 (113 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Sierentz

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1268 Juli 15]
Ausstellungsort
Sierentz
Archiv
Lilienfeld, Stiftsarchiv
Bemerkungen:
Otte von Wald teilt den Richtern, die für die Behandlung der Ansprache bestellt wurden, die Konrad von Lilienfeld und sein Bruder gegen Abt und Konvent von Lilienfeld wegen eines bei Lilienfeld liegenden Gutes erhoben haben, [seine Zeugenaussage] mit. Da er [Otte] für den Abt und den Konvent als Zeuge benannt ist, aber wegen Krankheit (rᷝvn̄ mich êhafte ſichtvͦms not irret</i>) nicht zum Verhandlungstag erscheinen kann, so gibt er sein Zeugnis durch diese mit seinem Siegel besiegelte Urkunde ab. Er erklärt bei rᷝvron rechte</i> [göttlichem Recht], bei Gott und bei seiner Seele: ihm sei bekannt, daß Herr rᷝVritel</i> [Friedrich] das Gut, das er vom Landesherrn als Lehen hatte, mit Einwilligung seiner Brüder Hermann und Leutold unter Zustimmung des damaligen Landesherrn, Herzog Friedrichs [II., von Babenberg, gefallen 1246], an Abt und Kloster aufgegeben hat, Dieser [der Herzog] übergab dem Kloster die Eigentumsrechte des Gutes, das Herr rᷝVritel</i> dem Kloster aufgegeben hatte. Dafür ist er Zeuge des Klosters. -- Zur Datierung: Am 15. Juli 1268 [Urk. StfA. Lilienfeld U - I - 7] entscheidet Heinrich von Hardegg, Landrichter in Österreich, in einer lat. Urkunde den Streit des Klosters Lilienfeld mit Konrad von Lilienfeld wegen einer Schenkung Friedrichs von Lilienfeld an das Kloster. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50091