1298 Januar 28.

dc.coverage.temporal1298-01-28P1298-01-28
dc.date.accessioned2023-11-01T09:29:44Z
dc.date.available2023-11-01T09:29:44Z
dc.date.created1323-01-28
dc.date.issued1323-01-28
dc.description.abstractRitter Wolf von dem Stein beurkundet, daß er seinen gesamten Besitz in dem Dorf Emeringen mit dem Kirchensatz, mit dem Laienzehnten, mit allen Rechten, die er an den Leuten besaß, die zu der Kirche gehören, und mit allen seinen sonstigen Rechten für 100 Mark Silber Eßlinger Gewicht an Abt Eberhart, an den Konvent und das Kloster Zwiefalten verkauft hat. Ausgenommen bleibt allein das Vogtrecht über das verkaufte Gut und über weiteren von dem Kloster noch zu erwerbenden Besitz in dem Dorf. Das Vogtrecht beträgt von jedem Hof 8 Viertel Hafer und 1 Fastnachtshuhn, von jeder Hufe 4 Viertel Hafer und 1 Fastnachtshuhn, von jeder halben Hufe 2 Viertel Hafer und 1 Fastnachtshuhn, von jeder Selde 1 Fastnachtshuhn ohne weitere Abgaben von Leuten und Gut. Wenn Wolf oder einer seiner Erben künftig Gut oder Leute [durch höhere Forderungen] schädigen sollten, so muß der Schaden innerhalb von 2 Monaten nach erfolgter Mahnung abgetan werden; andernfalls verlieren sie die Vogtei. Sie dürfen die Vogtei weder verkaufen noch versetzen, noch damit irgend etwas gegen [die Interessen] von Konvent und Kloster tun. Jeder Verstoß gegen die Abmachungen führt den Verlust ihrer Rechte an der Vogtei herbei. Strafgelder für mit Geld sühnbare Vergehen rᷝ(fraͤueli),</i> große wie kleine, fallen ihnen zur Hälfte zu. Wolf versichert, daß er das Silber vollständig erhalten hat. Zur größeren Sicherheit für das Kloster hat der Freiherr Eglolf von Steußlingen alle seine Rechte an dem Kirchensatz zu Emeringen in Wolfs Hand aufgegeben. Dieser hat dann den Kirchensatz mit den genannten Rechten an das Kloster übertragen. Wolf verzichtet für sich und alle seine Erben auf alles, womit der Kauf beeinträchtigt werden könnte. Eglolf von Steußlingen versichert, daß er sein Recht an dem Kirchensatz zu Emeringen aus freien Stücken in Wolfs Hand aufgegeben und für sich und seine Erben völlig auf alle Rechte und Ansprüche daran verzichtet hat. -- Vgl. Corpus Nr. 2911, 2913. --
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dc.identifier2912
dc.identifier.otherCW40365
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2912
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1298 Januar 28.
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
dspace.iiif.enabledTrueen
local.archivStuttgart SA. (B 551-555, P. 487).
local.date.ausstellungsdatum1298 Januar 28.
local.date.datierung28.01.1298 - 28.01.1298
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40365
local.geo.placeBermatingen
local.literaturWU. 11, 118 f. Nr. 5100.
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt6a25ced1-f2a7-4daa-926c-5c0b811a9f3b
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