Ausstellungsdatum
1269 April 25
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der [Bürger-]Meister Nikolaus von Kageneck, der Rat und die Gemeinde von Straßburg beurkunden, daß Frau Heilika, Witwe des Herrn Heilmann, und ihr Sohn Heinz, ihre Töchter Agnes (mit der Hand ihres Ehemannes Ekhart) und Ellin (mit der Hand ihres Ehemannes Heinzmann von Saarburg [Lothringen]) gemeinsam für sich und alle ihre Erben an Herrn Heinz, Sohn des Richters, an dessen Ehefrau Margarete und an alle deren Erben die halbe Mauer gegeben haben, die von der Scheune (rᷝschupfen</i>) zum rᷝlangen kelre</i> führt. Sie haben das Recht darauf und rᷝdrin</i> [innerhalb an der Mauer] zu bauen. Die Öffnung rᷝ(fenſter),</i> wo man zu Herrn Heinz' Stiege hinaufgeht, soll immer offen [d. h. unverbaut] bleiben. Jedoch soll der jeweilige Bewohner des Hauses sie fest verschlagen, damit niemand dadurch in den Hof des Herrn Heinz einsteigen kann. Heinz und Margarete haben sich für sich und alle ihre Erben verpflichtet, Schäden an der Mauer, die durch ihr Bauen entstehen, auf eigene Kosten zu beseitigen. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
UB. Straßburg 3, 6 Nr. 18.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50093