Aussteller
Ausstellungsdatum
1290 Juni 26.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Baſiliuſ ein Tuͦmherre von Goſlar, Gotteſhuſ · ze ſant Mathiaſ ze Goſlar, kvngeſ Ruͦ · von rome, Tuͦmherren von Goſlar
Bemerkungen:
Herman von Bonstetten, der Hofrichter König Rudolfs, beurkundet, daß der Domherr Basilius von Goslar vor Gericht fragte und erfahren wollte, ob für ihn und die Domherren von Goslar in Angelegenheit der Güter ihres Gotteshauses von St. Matthias in Goslar nur das geistliche Gericht maßgebend sei. Daraufhin habe sich Hermann erkundigt und erfahren, daß das geistliche Gericht für diese Angelegenheit zuständig sei, außer sie verzichten freiwillig, oder dem Kläger werde von den geistlichen Richtern die Rechtsprechung verweigert. --
Literatur
GQPS. 30, 395 Nr. 394.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20761