1299 September 27.

Zugangsnummer

3488

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Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1299 September 27.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bischof Friedrich [I.] von Straßburg beurkundet, daß die Herren Johannes, Anshalm und Brune von Hohenstein sich mit ihm wegen aller Vergehen rᷝ(miſſedat)</i> verglichen haben, die von ihnen und in ihrem Auftrag gegen ihn und das Hochstift Straßburg an der Burg Hohenstein [abg., Krs. Molsheim] und an dem dazugehörigen Gut seit dem Tode seines unmittelbaren Vorgängers, Bischof Konrads [III.], verübt worden sind. Er hat den Hohensteinern mit Handschlag versprochen, daß er ihnen und ihren Erben zu jeder Zeit, wie es billig und recht ist, ihren Anteil an der Burg Hohenstein und dem dazugehörigen Gute, den sie haben, und auch alle Rechte, die aus ihrem Anteil an Burg und Gut herrühren, zubilligen wird. Daran wird er sie niemals beeinträchtigen oder beeinträchtigen lassen. Wenn sie, oder einer von ihnen, von ihm oder von einem seiner Gewalt Unterstehenden unrechtmäßig behindert oder geschädigt rᷝ(v́bergriffen)</i> werden, dann soll er dies innerhalb eines Monats ausgleichen, wenn es im Auftrag der Hohensteiner von ihm gefordert wird. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40957