1299 April 3.

Zugangsnummer

3294

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1299 April 3.
Ausstellungsort
Welsberg-Taisten
Archiv
Bemerkungen:
Eberhart der Alte von Lupfen, Graf von Stühlingen, beurkundet, daß er der Äbtissin und dem Konvent des Zisterzienserinnenklosters Rottenmünster aus Verehrung für das rᷝtugentlich leben</i> der Frauen das Recht der Besetzung und Entsetzung für den Hof des Meiers Kuno von Dautmergen aufgegeben hat, den ihnen sein verstorbener Vater Heinrich geschenkt hatte und auf dem er bisher [die Bewirtschafter] ein- und abgesetzt hat. Dieses Recht geht für immer an die Klosterfrauen und ihre Nachfolgerinnen über, und sie dürfen mit dem Hof nach Gutdünken verfahren, während Eberhart und seine Erben fürderhin kein Recht mehr daran besitzen. Er verzichtet auf alle Rechtsmittel vor geistlichen und weltlichen Gerichten. Doch sollen Burkard und Heinrich, die Meier von Dautmergen, die den Hof zur Zeit bewirtschaften und von den Frauen als rechtmäßiges Lehen haben, bis zu ihrem Tod dort bleiben, solange sie ihren jährlichen Zins [pünktlich] zahlen. Nach ihrem Tode oder bei einer Versäumnis der Zinszahlung um ein Jahr, oder falls sie den Hof bis zum kommenden Walpurgentag [1. Mai] nicht pflichtgemäß instand gesetzt haben rᷝ(bezimmeretin),</i> soll der Hof den Frauen frei sein und kann von diesen nach ihrem Gutdünken besetzt werden. Kein Erbe der Meier soll dann noch einen Rechtsanspruch daran besitzen. --
Literatur
WU. 11, 225 f. Nr. 5250.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40759