Empfänger
rate vnd der gemeinde der burger von Zúrich
Ausstellungsdatum
1293 April 13.
Ausstellungsort
Weitere Personen
burger von zúrich, burgern von zúrich, Her Heinrich von wagenberg ein ritter, herzogen al- brechte von Oͤſterriche, herzogen Johan- neſe ſineſ bruͦder ſeligen ſune
Bemerkungen:
Jakob von Wart, Ritter und Freier, Übermann und Unparteiischer zwischen den hohen Herren Herzog Albrecht [I.] von Österreich und dessen Neffen Johann, für den er Vormund ist, und deren Leuten einerseits und dem Rat und der Gemeinde Zürich anderseits, beurkundet, daß am Ausstellungstage, an dem er zwischen beiden Parteien und ihren Schiedleuten einen öffentlichen Verhandlungstag anberaumt hatte, seitens der Bürger durch unbescholtene Leute bewiesen wurde, daß Heinrich von Wagenberg vor den Schiedleuten beider Parteien geständig war, ihnen seit dem Vergleich zwischen den Herzögen und den Zürchern Schaden zugefügt zu haben, und daß ihm von den Schiedleuten beider Parteien befohlen wurde, diesen Schaden zu dem in der Vergleichsurkunde zwischen den Herzögen und den Zürchern festgesetzten Termin zu bereinigen. Da sie [die Bürger] vor dem Aussteller bewiesen haben, daß Heinrich den Schaden nicht gebessert hat, urteilt er auf seinen Eid, daß die Bürger ihres Eidschwurs ledig sind, den sie den Herzögen in der Vergleichsurkunde geleistet hatten. A und B von gleicher Hand. --
Literatur
ZU. 2240.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30068