1295 Juli 22

Zugangsnummer

N 724 (2216 a)

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1295 Juli 22
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Bemerkungen:
Der Freiherr Heinrich von Seefeld und Peter, der Vogt von Schongau [OB], haben den Streit zwischen Herrn Ulrich, dem Propst von Rottenbuch [b. Schongau, OB], und Heinrich dem Stummeler wegen der Mühlstatt zu Peißenberg [b. Schongau, OB], wo derzeit die Ammermühle steht, folgendermaßen beigelegt und entschieden: Der Propst von Rottenbuch soll Heinrich dem Stummeler drei Eimer Welschen Wein und jedes Jahr als Zins von der Mühlstatt mit Wiese 28 Münchener Pfennige geben; danach sollen der Propst und sein Kloster [Augustinerchorherren] künftig von Heinrich dem Stummeler und seinen Erben in keiner Hinsicht mehr behelligt werden. Wenn Heinrich der Stummeler aber den Hof mit Ammermühle und Wiese verkaufen will, so soll er zuerst dem Kloster Rottenbuch sein Recht sichern, daß es seinen oben genannten Zins abgebe und im übrigen frei sei. Unterläßt Heinrich der Stummeler das, so soll er dem Kloster die drei Eimer Wein nach Rottenbucher Maß zurückerstatten; und verweigert Heinrich das, so müssen er und seine Erben dem Kloster einen daraufhin etwa entstehenden Schaden ersetzen. Dafür ist Heinrich der Stummeler Bürge und Gewährsmann geworden. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50746