1278 Dezember 1

Zugangsnummer

N 159 (371 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1278 Dezember 1
Ausstellungsort
Bemerkungen:
[Bürger-]Meister und Rat von Straßburg haben zu Nutzen von Land und Stadt und damit die [Zunft-]Meister der rᷝkvrdewenre</i> [Verfertiger von feinem Schuhwerk aus Corduanleder] und die rᷝkvrdewenre</i> sich mit den Ledergerbern vertragen folgendes verordnet: Die Ledergerber sollen künftig ihre Wochenration an Corduanleder, geringes wie hochwertiges, halbfertig schlagen. Was sie während einer Woche gerben, dürfen sie nur halbfertig ausbieten oder verkaufen. Sie dürfen kein Corduanleder nochmals [in die Lohe] einlegen. Diese Auflage ist ihnen auf der Pfalz vor dem Rat von Straßburg durch rechtmäßigen Entscheid gemacht worden. Verstöße dagegen sollen entsprechend ihrem Rechtsstand dem Burggrafen gebüßt werden. Will der Burggraf sie nicht zur Rechenschaft ziehen, so sollen es Bürgermeister und Rat tun und die Bußen einziehen, wie es vor dem Rat rechtens ist. --
Literatur
Straßb. UB. IV 1, 160 Nr. 264.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50168