Ausstellungsdatum
1299 Februar 20.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß Heinrich Bilgeri, Sohn des verstorbenen Friedrich Bilgeri, sein Gut zu Allenwinden mit allen dazu gehörenden und ihm überkommenen Rechten an Johannes Blüni den Maurer und an dessen Ehefrau Adelheid als Eigentum für 10 Mark Silbers verkauft und nach eigener Aussage den Kaufpreis erhalten hat. Heinrich überantwortete den Käufern das Gut und versprach ihnen und ihren Erben für sich und seine Erben, für das Gut mit Zubehör als Eigen dem Recht entsprechend jederzeit und überall rᷝwer</i> zu sein. Falls Johannes und Adelheid keine Leibeserben haben, so soll nach dem Tode des einen der andere Teil das Gut als Eigen besitzen. --
Literatur
ZU. 7, 84 f. Nr. 2489.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40688